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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version: 2.0

Stand: 7. Januar 2026

1. Geltungsbereich, B2B-only, Zweck

  1. Diese AGB gelten ausschliesslich für das Early Adopter Programm von iglesio während der Aufbauphase.
  2. B2B-only: Das Early Adopter Programm richtet sich ausschliesslich an Organisationen (z. B. Kirchen, Vereine, Stiftungen, Bewegungen) und deren autorisierte Vertreter. Verbraucher/Privatpersonen sind ausgeschlossen.
  3. Mit der Teilnahme bestätigt der Teilnehmer, dass er:
    1. als Organisation handelt (nicht als Verbraucher), und
    2. zur Teilnahme im Namen der Organisation berechtigt ist.
  4. Diese AGB regeln insbesondere die monatliche Unterstützung (CHF 150/Monat), Rabattkonditionen nach Go-Live, Feedback-Gespräche, Kündigungsbedingungen und Rückerstattungen.
  5. Sobald die produktive Nutzung der Plattform startet (Go-Live), gelten separate Vertragsdokumente (z. B. Produkt-AGB, DPA/AVV).

2. Anbieter und Kontakt

iglesio
Levyn Schneider
Neumattstrasse 26, 3127 Mühlethurnen, Schweiz
E-Mail: kontakt@iglesio.com

3. Begriffe

  1. Early Adopter: Organisationen, die iglesio während der Aufbauphase mit CHF 150/Monat unterstützen und im Gegenzug direkten Einfluss auf die Produktentwicklung sowie Rabattkonditionen nach Go-Live erhalten.
  2. Aufbauphase: Zeitraum von der Teilnahme am Early Adopter Programm bis zum Go-Live (voraussichtlich Juni/Juli 2026).
  3. Go-Live: Offizieller Produktstart der iglesio Plattform mit den Kernfunktionen People, Groups, Volunteers und Services (Beta ab Juni 2026, öffentlich ab Juli 2026).
  4. Early Adopter Rabatt: 20% Rabatt auf wiederkehrende Plattformgebühren für 2 Jahre ab Go-Live.

4. Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand ist die Teilnahme am Early Adopter Programm, welches folgende Leistungen umfasst:
    1. Monatliche Unterstützung der Produktentwicklung mit CHF 150/Monat während der Aufbauphase
    2. Direkter Einfluss auf Features und Priorisierung durch monatliche Feedback-Gespräche (30 Minuten)
    3. 20% Rabatt auf den regulären Tarif für 2 Jahre ab Go-Live
    4. Direkter Austausch mit dem Entwicklerteam ohne Warteschlangen oder Ticket-Systeme
  2. Nicht geschuldet während der Aufbauphase: dauerhafter Produktbetrieb, garantierte Feature-Lieferung zu einem fixen Termin, Service Levels oder Individualentwicklung.
  3. Die monatliche Zahlung von CHF 150 ist kein Spendenvertrag, sondern Entgelt für die in diesen AGB beschriebenen Leistungen.

5. Beginn der Teilnahme

  1. Die Teilnahme beginnt nach einem Erstgespräch und schriftlicher Bestätigung durch iglesio.
  2. Die monatliche Zahlung von CHF 150 wird per Rechnung oder vereinbartem Zahlungsmittel eingezogen.
  3. iglesio kann Teilnahmen bei begründetem Verdacht auf Missbrauch, Betrug oder Rechtsverstösse ablehnen.

6. Preise, Währung, Steuern

  1. Alle Preise sind in CHF angegeben.
  2. Steuern (z. B. MWST/VAT) werden gemäss anwendbarem Recht ausgewiesen bzw. erhoben, sofern und soweit eine Steuerpflicht besteht.
  3. Der Teilnehmer ist verantwortlich für seine interne buchhalterische Behandlung der Zahlung (z. B. als Vorauszahlung).

7. Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug

  1. Die monatliche Zahlung von CHF 150 ist jeweils im monatlichen Rhythmus ab dem Tag der Teilnahme fällig.
  2. Bei fehlgeschlagener Zahlung kann iglesio die Teilnahme aussetzen, bis die Zahlung erfolgt ist.
  3. Bei wiederholtem Zahlungsverzug kann iglesio die Teilnahme beenden (siehe Ziffer 11).

8. Early Adopter Rabatt nach Go-Live

  1. Early Adopter erhalten nach Go-Live 20% Rabatt auf wiederkehrende Plattformgebühren (Subscription) für 2 Jahre.
  2. Der Rabatt gilt nicht auf einmalige Setup-/Migrationsleistungen, Drittanbieter-Kosten oder Steuern/Abgaben.
  3. Der Rabatt ist:
    1. organisationsgebunden (nicht übertragbar),
    2. nicht kumulierbar mit anderen Rabatten, sofern nicht ausdrücklich vereinbart,
    3. bei Planwechseln anwendbar, jedoch maximal für 2 Jahre ab Go-Live.
  4. Die Rabattdauer beginnt ab Go-Live zu laufen, unabhängig davon, wann der Teilnehmer ein Produktabo abschliesst.
  5. Nach Ablauf der 2 Jahre gilt der reguläre Marktpreis.

9. Feedback-Gespräche und Mitwirkung

  1. Early Adopter verpflichten sich zu regelmässigen Feedback-Gesprächen (ca. 30 Minuten per Video-Call, in der Regel monatlich) mit dem iglesio Team. Die Gespräche können flexibel abgesagt oder verschoben werden, wenn aktuell kein Bedarf besteht oder bereits ausreichender Austausch stattgefunden hat.
  2. In diesen Gesprächen werden Erfahrungen, Herausforderungen und Wünsche besprochen, die direkt in die Produktentwicklung einfliessen.
  3. Der Teilnehmer räumt iglesio das Recht ein, Feedback (Ideen, Vorschläge, Bugreports) unentgeltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt zur Weiterentwicklung der Plattform zu nutzen.

10. Kündigung und Flexibilität

  1. Die monatliche Unterstützung während der Aufbauphase ist flexibel kündbar mit einer Frist von 1 Monat.
  2. Wenn iglesio nicht zu den Bedürfnissen des Teilnehmers passt oder sich Prioritäten ändern, kann die Teilnahme jederzeit beendet werden.
  3. Bei Kündigung während der Aufbauphase entfällt der Anspruch auf den Early Adopter Rabatt nach Go-Live.

11. Kündigung aus wichtigem Grund

  1. Beide Parteien können die Teilnahme aus wichtigem Grund fristlos beenden.
  2. Wichtige Gründe für iglesio sind insbesondere: Betrug/Missbrauch, erhebliche Vertragsverletzung, wiederholter Zahlungsverzug, Sicherheitsrisiken oder rechtswidrige Nutzung.
  3. Wichtige Gründe für den Teilnehmer sind insbesondere: dauerhaft fehlende Kommunikation seitens iglesio, Nichteinhaltung wesentlicher Zusagen oder Projektabbruch.

12. Projektabbruch, Unmöglichkeit, Rückerstattung

  1. Projektabbruch durch iglesio vor Go-Live:
    1. iglesio kann das Projekt aus wichtigem Grund abbrechen (z. B. dauerhafte Unmöglichkeit, rechtliche Unmöglichkeit, existenzielle Ereignisse, unzureichende Finanzierung).
    2. In diesem Fall erstattet iglesio bereits geleistete Zahlungen anteilig zurück, abzüglich tatsächlich angefallener, nicht rückerstattbarer Kosten (z. B. Zahlungsabwicklungsgebühren).
  2. Long-Stop: Wenn bis zum 01.01.2027 kein Go-Live erfolgt ist, kann der Teilnehmer Rückerstattung gemäss 12.1(b) verlangen.
  3. Abwicklung: Rückerstattungen erfolgen grundsätzlich über den Zahlungsdienstleister auf das ursprüngliche Zahlungsmittel innerhalb von 30 Tagen.

13. DSGVO-Konformität und Hosting

  1. iglesio wird in der EU gehostet, alle Daten bleiben in Europa.
  2. Es werden höchste Sicherheitsstandards angewendet: Verschlüsselung, Rollen-Verwaltung, 2FA, und optional SSO.
  3. DSGVO-Konformität ist keine Option, sondern Grundlage der Plattform.
  4. Sobald der Teilnehmer im Rahmen der produktiven Nutzung personenbezogene Daten Dritter (z. B. Gemeindemitglieder) verarbeitet, wird ein DPA/AVV für die produktive Nutzung bereitgestellt.

14. Haftung

  1. iglesio haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei zwingender gesetzlicher Haftung.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet iglesio nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
  3. Die Haftung ist – soweit rechtlich zulässig – der Höhe nach begrenzt auf die Summe der geleisteten monatlichen Zahlungen der letzten 12 Monate.
  4. Keine Haftung für indirekte Schäden (z. B. entgangener Gewinn), soweit rechtlich zulässig.
  5. Diese Haftungsregeln gelten auch zugunsten von Mitarbeitenden, Organen und Hilfspersonen von iglesio.

15. Datenschutz

  1. Im Rahmen des Early Adopter Programms verarbeitet iglesio insbesondere Kontakt-, Rechnungs- und Kommunikationsdaten zur Vertragsabwicklung.
  2. Es gilt die Datenschutzerklärung unter: Datenschutzrichtlinien.

16. Übertragung, Rechtsnachfolge

  1. iglesio darf Rechte und Pflichten aus diesen AGB im Rahmen einer Umstrukturierung (z. B. Überführung vom Einzelunternehmen in eine GmbH) auf einen Rechtsnachfolger übertragen, sofern die Leistungserbringung dadurch nicht verschlechtert wird.
  2. Der Teilnehmer wird über eine solche Übertragung informiert.

17. Schlussbestimmungen

  1. Anwendbares Recht: Schweiz.
  2. Gerichtsstand: Bern, soweit zulässig.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
  4. Änderungen dieser AGB werden den Teilnehmern schriftlich mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen widersprochen wird.